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Liebe Patientin, lieber Patient, |
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Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings garantiert sie keine "Rundumversogung". Zahlreiche ärztliche Leistungen, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Ich darf diese Leistungen daher auch nicht auf Chip-Karte erbringen. |
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Durch die Inanspruchnahme einer dieser Leistungen entsteht zwischen uns ein privates Behandlungsverhältnis. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Auf Wunsch nenne ich Ihnen gerne die bei der Durchführung der von Ihnen gewünschten Leistungen entstehenden Kosten. |
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Wenn Sie Fragen zu den individuellen Gesundheitsleistungen haben, so zögern Sie bitte nicht, mich darauf anzusprechen. Ich werde Sie gerne beraten. |
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